Grundstücksrecht

   

Das Grundstücksrecht gehört zu den Kernkompetenzen eines jeden Notars. Kaufverträge sollen beurkundet werden. Grundschulden, Dienstbarkeiten, Reallasten eingetragen oder gelöscht werden. Weiterhin zählt zum Grundstücksrecht die Bestellung eines Erbbaurechtes oder die Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum.

Mit uns stehen sie auf sicherem Boden. Denn wir sind in allen rechtlichen Fragen rund um ihren Grundbesitz an Ihrer Seite. Wir bereiten alles vor, übernehmen die Beurkundung und auch die weitere Abwicklung für Sie.

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