Gesellschaftsrecht und Handelsregisterrecht

Bei der Gründung, dem Verkauf oder der Nachfolgeregelung eines Unternehmens geht es eigentlich nicht ohne Notar. Das sieht der Gesetzgeber so vor – aus gutem Grund.

Bei der Wahl der passenden Rechtsform für eine Firma gibt es viel zu bedenken: Kapitalaufbringung und -beschaffung, Haftung oder Stellvertreterregelung, Aufnahme weiterer Gesellschafter oder auch steuerliche Aspekte.

Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Angefangen bei der Wahl des Rechtsform, bei der Formulierung des Gesellschaftervertrages bis hin zur Beurkundung. Und auch um die Eintragung ins Handelsregister kümmern wir uns. Garantiert.

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